Ihr Scheidungsanwalt
Der richtige Scheidungsanwalt
Ein Scheidungsanwalt ist ein Rechtsanwalt, der sich auf das Familienrecht spezialisiert hat und schwerpunktmäßig Mandanten im Scheidungsverfahren und den damit verbundenen Angelegenheiten berät und vertritt.
Es ist wichtig zu wissen, dass "Scheidungsanwalt" keine offizielle Berufsbezeichnung oder zusätzliche Qualifikation ist. Es handelt sich vielmehr um eine umgangssprachliche Bezeichnung für einen Rechtsanwalt, der in diesem Bereich besonders erfahren und tätig ist. Viele Scheidungsanwälte sind auch Fachanwälte für Familienrecht, was bedeutet, dass sie durch spezielle Lehrgänge und nachgewiesene Erfahrung besondere Kenntnisse in diesem Rechtsgebiet erworben haben.
Warum braucht man einen Scheidungsanwalt?
In Deutschland besteht im Scheidungsverfahren Anwaltszwang. Das bedeutet, dass das Einreichen einer Scheidung nur durch einen Rechtsanwalt beim Familiengericht erfolgen kann. Eine Scheidung ohne Anwalt ist daher nicht möglich.
Die Hauptaufgaben eines Scheidungsanwalts umfassen:
- Beratung: Er berät seine Mandanten umfassend zu allen rechtlichen Aspekten einer Scheidung und den möglichen Folgen. Dazu gehören Fragen zu:
- Trennungsjahr: Voraussetzungen und Auswirkungen
- Kindesunterhalt: Berechnung und Durchsetzung
- Ehegattenunterhalt (Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt): Anspruch und Höhe
- Sorgerecht und Umgangsrecht: Regelungen für gemeinsame Kinder
- Zugewinnausgleich: Vermögensausgleich
- Versorgungsausgleich: Aufteilung der Rentenanwartschaften
- Aufteilung von Hausrat und Ehewohnung
- Ehevertrag: Prüfung der Gültigkeit und Auswirkungen
- Vertretung vor Gericht: Der Scheidungsanwalt reicht den Antrag für Ihre Scheidung beim Familiengericht ein und vertritt die Interessen seines Mandanten während des gesamten Gerichtsverfahrens.
- Verhandlungen und außergerichtliche Einigungen: Er versucht, möglichst einvernehmliche Lösungen mit der Gegenseite zu finden, um langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren zu vermeiden. Das kann die Erstellung von Scheidungsfolgenvereinbarungen beinhalten.
- Informationspflicht: Er stellt sicher, dass sein Mandant über alle rechtlichen und finanziellen Konsequenzen der Scheidung umfassend aufgeklärt ist.
Kann ein Anwalt beide Parteien vertreten?
Nein, in Deutschland darf ein Scheidungsanwalt immer nur eine Partei vertreten, da er die Interessen einer einzelnen Person wahrnehmen muss. Wenn sich die Eheleute jedoch einvernehmlich scheiden lassen wollen, genügt es, wenn nur einer der beiden Partner einen Anwalt beauftragt. Der andere Partner kann der Scheidung ohne eigenen Anwalt zustimmen.
Bei Uneinigkeiten über die Scheidungsfolgen ist es jedoch ratsam, dass beide Ehepartner einen eigenen Anwalt hinzuziehen.
Zusammenfassend ist ein Scheidungsanwalt also ein spezialisierter Rechtsberater und -vertreter, der Ihnen hilft, den komplexen Prozess einer Scheidung rechtlich sicher und bestmöglich zu gestalten.